Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Anmeldung und Buchung bzw. der Abschluss des Vertrages über die Dienstleistung action4free basieren auf den nachstehenden allgemeinen Buchungs- und Veranstaltungsbedingungen. Anmeldungen werden ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen Geschaäftsbedingungen entgegengenommen.

Schulbezogene Veranstaltung

Die Vergabe des Status „schulbezogene Veranstaltung“ durch den Schulgemeinschaftsausschuss ist aus versicherungs- und besoldungsrechtlichen Gründen Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Veranstaltungszeitraum Veranstaltungszeitraum ist jeweils Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage und gesetzlich festgelegte Schulferien der jeweiligen Bundesländer. 

Allgemeine Auftragsbedingungen

Die Preisvereinbarungen beziehen sich nur auf die festgehaltene Fahrtstrecke und die angegebene Fahrtdauer. Übersteigt die tatsächlich gefahrene Strecke - aus Gründen, die im Bereich des Bestellers oder der Fahrgäste liegen, bzw. wenn es die Sicherheit erfordert oder verkehrsbedingte Erfordernisse vorliegen - so können die entsprechenden Mehrkilometer nachverrechnet werden. Bei Überschreiten der vereinbarten Fahrtdauer werden pro begonnene Stunde zusätzlich bis zu 60 Euro verrechnet.

Blaguss Reisen haftet für die rechtzeitige Stellung der schriftlich bestellten fahrbereiten Wagen, soweit nicht Umstände vorliegen, welche von Blaguss Reisen trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht abzuwenden waren.

Der Autobus darf maximal mit der kommissionierten Anzahl von Fahrgästen besetzt werden.

Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der Mitreisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck).
Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Auf den Gepäcksstücken müssen Name und Anschrift des Besitzers angegeben sein.
Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäcksstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Autobus verladen werden. Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Reisegepäck sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor Anmeldungen am gleichen Tag zusammenzulegen, sofern dadurch die Busauslastung verbessert werden kann und die Fahrtstrecke nicht in unzumutbarem Ausmaß verlängert wird.                      

Der Lenker ist verpflichtet während der Fahrdienstleistung die vorgeschriebenen Pausen einzuhalten.

Der Besteller ist verpflichtet, nach Beendigung der Fahrt auf dem vorliegenden Formular die exakte Personenanzahl, Zeit der Rückkehr, allfällige Routenänderungen, etc. zu bestätigen.

Allfällige Beschwerden hinsichtlich Mängel der Durchführung des Fahrtauftrages sind bei sonstigem Verlust eines Minderungs- oder Schadenersatzanspruches auf diesem Formular schriftlich festzuhalten.

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat dieser an Blaguss-Reisen die bereits entstandenen Kosten, mindestens jedoch 20 Euro Bearbeitungsgebühr, zu ersetzen. Zuzüglich werden, bei Vertragsrücktritt durch den Besteller,
ab dem 21. Werktag vor dem bestellten Termin 50 %
ab dem 14. Werktag vor dem bestellten Termin 85 %
des vereinbarten oder sich aus dem Auftrag ergebenden Entgeltes als Stornogebühr verrechnet. Erfolgt die Absage am Tage des bestellten Termins oder an einem unmittelbar davorliegenden Sonn- oder Feiertag, so beträgt die Stornogebühr 90 % des vereinbarten Entgeltes. Bei einer kurzfristigen Buchung gelten ebenfalls 90% Stornogebühr als vereinbart.

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an Blaguss Reisen direkt, nicht aber an den Lenker erfolgen.

Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anders lautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten. Alle Preise sind Tagespreise inklusive USt (Satz- und Eingabefehler vorbehalten).
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns Ihren Vertragsabschluss an, den wir Ihnen in Form unserer Buchungsbestätigung/Rechnung bestätigen.

Rechtsgrundlage bei Leistungsstörung

Gewährleistung

Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird. 

Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

Schadenersatz

Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er - ausgenommen in Fällen eines Personenschadens - nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren

Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Sollten wider Erwarten Gründe zu Beanstandung auftreten, sind diese unverzüglich dem Veranstalter unter der angeführten Hotline mitzuteilen.

Mitteilung von Mängeln

Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekanntgegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern.

Rücktritt vom Vertrag

Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise
a) Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt, erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung. Der Veranstalter ist verpflichtet dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit, entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

b) Anspruch auf Ersatzleistung
Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die genannten Fälle zum Tragen kommen.

b) Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.

c) No-show
No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt, oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Die Kosten dafür werden je nach Tarifart berechnet und können bis zu 100% betragen.

Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden.

Rücktritt des Veranstalters vom Vertrag vor Antritt der Reise

Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:
bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen,
bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten.
Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.

Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d. h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Dazu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.

In diesen Fällen erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. 

Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise
Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Änderungen des Vertrages
Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten - etwa der Treibstoffkosten - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Roadpricing und entsprechende Gebühren.

Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben.

Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden.

Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung.

Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären.

Leistungsänderungen nach Antritt der Reise
Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind. Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

Stornoversicherung

Die Stornoversicherung gilt nur im Krankheitsfall und gegen Vorlage des ausgefüllten Fragebogens und einer ärztlichen Bestätigung. Im Stornofall wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 1.-  einbehalten. Der max. Betrag für die Rückzahlung beträgt EUR 24,-.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass mit der Bearbeitung der Rücküberweisungen erst  mit vollständigem, korrektem Erhalt der Unterlagen begonnen werden kann.

Zahlungsabwicklung

Die Bezahlung hat umgehend nach Erhalt der Rechnung durch Überweisung zu erfolgen.

Anmeldung

Zur Terminauswahl, Anmeldung und Buchung sind ausschließlich Personen des Schulpersonals im Dienste des Bundes, der Länder oder Gemeinden sowie privater Trägerorganisationen, welche als Schulerhalter fungieren (Direktorinnen und Direktoren, Administratorinnen und Administratoren sowie Lehrerinnen und Lehrer) berechtigt.
Die namentliche Registrierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist Voraussetzung für die verbindliche Anmeldung und den Anspruch auf Rücküberweisung des eingezahlten Betrages abzüglich der Bearbeitungsgebühr im Krankheitsfall. Grundlage dieser Bestimmungen ist das Schulorganisationsgesetz.

Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:

  • die gewissenhafte Vorbereitung
  • die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
  • die Richtigkeit der Beschreibung aller, vom Veranstalter herausgegebenen Informationen, angegebenen Leistungen
  • für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
  • Für Verluste, Minderung oder Beschädigung des beförderten Reisegepäcks während des Transportes haftet Blaguss Reisen nach den für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen bestehenden Vorschriften, diese insbesondere nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über die Rechte und Pflichten eines Frachtführers sowie den Bestimmungen des ABGB. Im Haftungsfall tritt Ersatzpflicht durch Blaguss-Reisen bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch bis zu 55 Euro pro Gepäckstück, ein.

Der Veranstalter haftet nicht:

  • für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die vom Veranstalter lediglich vermittelt werden
  • für witterungsbedingte Absagen oder Verschiebungen
  • für die Richtigkeit der ermittelten Daten für die Einstellung des Leihmaterials
  • für entstandene Verletzungen oder Schäden bei Leistungen von Kooperationspartnern (z.B. Skischulen, Kletterschulen)
  • für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Fahrer oder Reiseleiter bekanntgegebenen Abfahrtszeit einfinden.
  • für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthaltsort oder am Zielort
  • für Gepäcksstücke, die nach dem Ausladen aus dem Autobus abhanden kommen 
  • für Gepäcksstücke, die über Nacht im Autobus bleiben oder vergessen wurden
  • für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Reisegepäck
  • für Geld- und Wertgegenstände

Haftungsrechtliche Sondergesetze

Der Veranstalter haftet nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen bei Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.

Gerichtsstand ist Oberpullendorf.